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   OLG Brandenburg, 27.05.2004 - 9 WF 103/04   

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https://dejure.org/2004,13978
OLG Brandenburg, 27.05.2004 - 9 WF 103/04 (https://dejure.org/2004,13978)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.05.2004 - 9 WF 103/04 (https://dejure.org/2004,13978)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Mai 2004 - 9 WF 103/04 (https://dejure.org/2004,13978)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe bei Anspruch auf in Raten zu zahlenden Prozesskostenvorschuss; Beabsichtigte Klage auf Trennungsunterhalt ; Berechnung des für Unterhalt einzusetzenden Einkommens ; Anrechnung des fiktiven Einkommens des Unterhaltsberechtigten; Verletzung der ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § ... 115; ; ZPO § 115 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 115 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 115 Abs. 4; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 569 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1360 a Abs. 3; ; BGB § 1360 a Abs. 4; ; BGB § 1361 Abs. 1; ; BGB § 1361 Abs. 2; ; BGB § 1361 Abs. 4 Satz 3; ; BGB § 1613

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Berechnung eines Ehegattenunterhaltes und zur Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Brandenburg, 03.02.2003 - 9 WF 219/02

    Ratenzahlungspflicht bei Anspruch auf Prozesskostenvorschuss im Rahmen der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.05.2004 - 9 WF 103/04
    Aufgrund des Vermögens im Sinne des § 115 ZPO darstellenden Prozesskostenvorschussanspruches (vgl. hierzu. Beschluss vom 3. Februar 2003, Az.: 9 WF 219/02) der Antragstellerin gegen den Antragsgegner sind monatliche Ratenzahlungen von 115 EUR festzusetzen.

    Der Hinweis darauf, dass die Gerichtskasse und der Verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwalt Zahlung der Prozesskosten in einer Summe verlangen kann, genügt nicht (erkennender Senat, a.a.O, Beschluss vom 3. Februar 2003, Az.: 9 WF 219/02, S. 4 m.w.N.).

    Der Vorschussanspruch ist seinerseits von vornherein auf die Höhe der fiktiv zu erbringenden monatlichen Prozesskostenhilferaten begrenzt (erkennender Senat, Beschluss vom 3. Februar 2003 zu 9 WF 219/02 m.w.N; OLG Köln, OLG-Report 2002, 77; OLG Thüringen, FamRZ 1998, 1302 f).

  • OLG Köln, 10.09.1998 - 14 WF 127/98

    Prozeßkostenvorschusspflicht der Mutter im Abstammungsprozess bei Aufbringung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.05.2004 - 9 WF 103/04
    Dem Anliegen, den Vorschussverpflichteten nicht in gleicher Weise wie im Rahmen der Prozesskostenhilfe zum Einsatz seiner Einkünfte und seines Vermögens zu zwingen, ist vielmehr dadurch Rechnung zu tragen, dass im Rahmen des Anspruchsumfanges unterhaltsrechtliche Maßstäbe heranzuziehen sind (OLG Köln, FamRZ 1999, 792; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Auflage, Rn. 371; Künzl/Koller, a.aO., Rn.245).

    Die Leistungsfähigkeit ist auch gegeben, wenn der Betrag in mehreren Raten aufgebracht werden kann (OLG Köln FamRZ 1999, 792, OLG Köln MDR 1995, 209, OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 757, Künzl/Koller, a.a.O., Rn. 244 m.w.N. auch zur Gegenansicht).

  • OLG Zweibrücken, 16.09.1996 - 5 WF 93/96

    Anspruch eines Ehegatten auf Prozeßkostenvorschuß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.05.2004 - 9 WF 103/04
    Die Leistungsfähigkeit ist auch gegeben, wenn der Betrag in mehreren Raten aufgebracht werden kann (OLG Köln FamRZ 1999, 792, OLG Köln MDR 1995, 209, OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 757, Künzl/Koller, a.a.O., Rn. 244 m.w.N. auch zur Gegenansicht).

    Insoweit übernimmt die öffentliche Hand im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes die Kostenlast, so dass es aus Sicht des Vorschussberechtigten unerheblich ist, ob der Gerichtskostenvorschuss oder der an den Rechtsanwalt zu zahlende Vorschuss in einer Summe zu leisten ist (OLG Zweibrücken, FamRZ 1997, 757).

  • BayObLG, 26.10.1994 - 1Z BR 159/93

    Erlöschen des Testamentsvollstreckeramtes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.05.2004 - 9 WF 103/04
    Die Leistungsfähigkeit des getrennt lebenden Ehegatten ist mithin anhand dessen Einkommens- und Vermögensverhältnissen zu prüfen (OLG Karlsruhe, FamRZ 1996, 1100; OLG Nürnberg, NJW-RR 1995, 330).
  • OLG Köln, 05.12.2001 - 27 WF 230/01

    Konkurrenz zwischen PKH und Prozesskostenvorschuss im Familienrecht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.05.2004 - 9 WF 103/04
    Der Vorschussanspruch ist seinerseits von vornherein auf die Höhe der fiktiv zu erbringenden monatlichen Prozesskostenhilferaten begrenzt (erkennender Senat, Beschluss vom 3. Februar 2003 zu 9 WF 219/02 m.w.N; OLG Köln, OLG-Report 2002, 77; OLG Thüringen, FamRZ 1998, 1302 f).
  • OLG Köln, 17.05.1994 - 25 WF 98/94

    Prozeßkostenhilfe und Prozeßkostenvorschußpflicht - PKH, Raten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.05.2004 - 9 WF 103/04
    Die Leistungsfähigkeit ist auch gegeben, wenn der Betrag in mehreren Raten aufgebracht werden kann (OLG Köln FamRZ 1999, 792, OLG Köln MDR 1995, 209, OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 757, Künzl/Koller, a.a.O., Rn. 244 m.w.N. auch zur Gegenansicht).
  • OLG Bamberg, 08.03.2000 - 2 WF 22/00

    Prozesskostenvorschuss des unterhaltsberechtigten Kindes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.05.2004 - 9 WF 103/04
    Dem an sich Vorschussberechtigten müsse in diesen Fällen Prozesskostenhilfe allein seinen finanziellen Verhältnissen entsprechend bewilligt werden; er könne nicht auf einen Vorschussanspruch verwiesen werden (OLG Bamberg. FamRZ 2000, 1093; OLG Zweibrücken, JurBüro 200, 483 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 31.10.1994 - 16 WF 116/94
    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.05.2004 - 9 WF 103/04
    Die Leistungsfähigkeit des getrennt lebenden Ehegatten ist mithin anhand dessen Einkommens- und Vermögensverhältnissen zu prüfen (OLG Karlsruhe, FamRZ 1996, 1100; OLG Nürnberg, NJW-RR 1995, 330).
  • OLG Jena, 19.03.1998 - WF 18/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.05.2004 - 9 WF 103/04
    Der Vorschussanspruch ist seinerseits von vornherein auf die Höhe der fiktiv zu erbringenden monatlichen Prozesskostenhilferaten begrenzt (erkennender Senat, Beschluss vom 3. Februar 2003 zu 9 WF 219/02 m.w.N; OLG Köln, OLG-Report 2002, 77; OLG Thüringen, FamRZ 1998, 1302 f).
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